Häufig gestellte Fragen...

Wie kann ich beim THW mitmachen?

  • Das Mitmachen im THW ist kostenfrei.
  • Jeder zwischen 10 und 65 Jahren kann aktiv im THW mitwirken.
  • Um einen persönlichen Eindruck von unserer Arbeit zu bekommen, schlage ich vor einfach mal auf einem Mittwochabend, unserem Ausbildungsabend, ab 19:00 Uhr vorbei zu kommen. 
  • Ein Termin ist nicht erforderlich.

 

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen um mitzumachen?

  • Ab 10 Jahren geht’s in der THW-Jugend los.
  • Mit 17 kann man dann als aktive Helferin oder aktiver Helfer im THW einsteigen. 
  • Man sollte zwar nicht unbedingt einen Ingenieurstitel tragen, aber schon den Unterschied zwischen einem Hammer und einem Schraubendreher erkennen; schließlich arbeiten wir ja mit Technik... 
  • Da der tatsächliche Einsatz des THW nicht nur auf Technik ausgerichtet ist, sondern oftmals auch echte „Power“ fordert, sollte man körperlich normal belastbar sein.

 

Können auch Frauen und Mädchen mitmachen?

Frauen und Mädchen sind herzlich willkomen im THW!

 

Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses und wie lang ist die Probezeit?

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen. Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen „kündigen“ können. Die Probezeit kann unter bestimmten Umständen verlängert oder verkürzt werden.

 

Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!

Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Grundausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.

 

Und wie schaffe ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

 

Wie sieht es aus mit der Unfallversicherung? 

Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. § 2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert.